Digitale Bauherrenmappe — Sanierung

Haben Sie ein Haus gekauft, geerbt oder lange nichts am Haus gemacht?

Dann stehen Sie als Hausbesitzer vielleicht gerade vor der Frage, ob Sie ihr Haus energetisch sanieren sollten.

Im Rahmen der Energiewende sind mittlerweile einige Gesetze und Verordnungen einzuhalten, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Vorhaben rechtzeitig über alle wichtigen Schritte und Pflichten informieren. 

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung oder rufen Sie uns bei Fragen direkt an:

KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen gGmbH
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen

Mail: info@klimaschutzagentur-reutlingen.de
Telefon: 07121 – 1432 571

 
 

Baustein 1

Sanierungsbedarf klären

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Sanierungsbedarf klären

Energetische Sanierung bietet viele Vorteile: geringere Heizkosten, mehr Wohnkomfort und ein Beitrag zum Klimaschutz. Vor allem reduzieren Sie Ihre Betriebsausgaben für Ihr Gebäude.

Ob eine energetische Sanierung von Gebäudehülle oder Gebäudetechnik in Ihrem Altbau notwendig und von Vorteil ist, können Sie in einem ersten Schritt über ein paar Fragen in unten stehender Checkliste klären. Setzen Sie sich gerne danach mit einem Energieberater zusammen.

Laden Sie hier die Checkliste herunter:

 

Baustein 2:

Energieberatungen und Energiechecks

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Energieberatungen und Energiechecks

Machen Sie hier vorab einen Strompreisvergleich und Gaspreisvergleich um Kosten zu sparen.

Um einen genauen Überblick über Ihre Sanierungsmaßnahme bzw. Ihren Energieverbrauch und Ihre Einsparpotenziale zu bekommen, bietet die KlimaschutzAgentur zusammen mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verschiedene, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Energiechecks an. 

Die einfachste uns schnellste Möglichkeit ist ein kostenloser stationärer Energiecheck in einem unserer Beratungsstandorte im Landkreis Reutlingen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen vor Ort und bieten Ihnen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale einen Energie-Check vor Ort an.

Bei der KlimaschutzAgentur können Sie auch die Erstellung eines Energieausweises und Sanierungsfahrplan beauftragen. Der Energieausweis ist im Falle eines Verkaufs, Verpachtung oder Neuvermietung eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten sind vom Eigentümer zu übernehmen. Der Energieausweis betrachtet v.a. den energetischen IST-Zustand des Gebäudes.

 

Baustein 3:

Sanierungsmöglichkeiten

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Sanierungsmöglichkeiten

Der Energieverbrauch wird v.a. durch eine richtige oder unzureichende Wärmedämmung beeinflusst. Durch eine optimierte Dämmung an Dach, Wand und Fenster entweicht weniger Wärme und spart daher Heizenergie.


In Baden-Württemberg sind mehr als die Hälfte aller Ölheizungen und Gasheizungen veraltet. Somit wird zu viel Energie unnötig verbraucht. Mit dem Einbau einer neuen Heizanlage verbessern Sie Ihren Energieverbrauch, schonen das Klima und dazu ihren Geldbeutel.


Prüfen Sie selbst Ihren Stromverbrauch mit Hilfe eines Strommessgeräts, das Sie bei allen Büchereien des Landkreises kostenlos ausleihen können oder buchen Sie einen Basis-Check.


Nutzen Sie die vielen Vorteile von Sonne, Wasser, Wind & Co. und leisten Sie somit einen Beitrag zum Klimaschutz. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten wie Solarthermie, Photovoltaik, Holzpellets, Geothermie, Blockheizkraftwerk & Kraft-Wärme-Kopplung.

 

Baustein 4:

Ansprechpartner für die Planung und Umsetzung

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Ansprechpartner für die Planung und Umsetzung

Für die Planung und Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme benötigen Sie verschiedene Experten:

Architekten

Unterstützung bei Planung und Koordination eines Gesamtkonzeptes, Kostenaufstellung, Erstellung der Unterlagen für Bauantrag, Erstellung der Ausführungspläne, Erstellung der Leistungsbeschreibungen, Mitwirkung bei Angebotsprüfung und Vergabe und Überwachung der Baustelle

Architekten im Landkreis Reutlingen und in ganz Baden-Württemberg finden Sie über die Architektenkammer Baden-Württemberg.


Fachingenieure

Unterstützung bei Technischer Gebäudeausrüstung, Vermessung, Bauphysik, Tragwerksplanung, ggf. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Fachingenieure im Landkreis Reutlingen und in ganz Baden-Württemberg finden Sie über die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.


Handwerker

Hier finden Sie eine Auswahl an Handwerksbetrieben im Kreis Reutlingen und in der Region


Energieberater

Es steht Ihnen ein qualifiziertes Beraternetzwerk aus erfahrene Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister, die sich im Bereich der Energieberatung permanent weiterbilden, zur Verfügung

 

Baustein 5:

Finanzierung und Fördermittel

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Die Kosten zur Sanierung Ihres Gebäudes setzen sich aus geplanten Maßnahmen und den Kosten der verschiedenen Ansprechpartner zusammen: Kosten für Architekten, Fachingenieuren, Energieberater und mögliche Kosten für die Genehmigungen bei Behörden.

Bund, Land, Kommunen und Energieversorger unterstützen Sie im Rahmen von Förderprogrammen bei Ihrem Sanierungsvorhaben. Hier gilt stets: geförderte Vorhaben dürfen erst nach Förderzusage begonnen werden. Informationen über Fördermöglichkeiten für Ihre Sanierungsmaßnahme bekommen Sie beispielsweise auch kostenfrei bei einem Beratungsgespräch über Ihren Energieberater oder Energieeffizienzpartner.

Für folgende Maßnahmen sind Förderungen möglich:

Bei der KfW:

  • Wärmedämmung Außenwände, Dach oder oberste Geschossdecke, Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie Kellerdecke

  • Erneuerung Fenster und Außentüren, Lüftungsanlage, Heizung einschließlich Einbau von hocheffizienter Umwälzpumpe mind. Klasse A

  • Optimierung Wärmeverteilung bei bestehender Heizungsanlage

  • Altersgerechtes Umbauen

  • Effizienzhaus (Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 01.01.2002)

  • Baubegleitung


 Bei der BAFA:


Bei der L-Bank:

  • Förderung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

Weitere Informationen zu den Förderungen im Bereich Sanierung finden Sie in der Navigation unter dem Punkt “Fördermittel”

Unter dem BINE Informationsdienst finden Sie die aktuellen Förderprogramme, die für Ihren Wohnort gelten. Einige Städte und Kommunen stellen weitere Förderprogramme zur Verfügung, sowie einzelne Energielieferanten. Für den Landkreis Reutlingen finden Sie u.a. Förderprogramme der Stadtwerke Reutlingen.

 

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Glossar

Amortisationszeit: Zeitspanne, die eine Solaranlage benötigt, um so viel Energie zu erzeugen, wie für ihre Herstellung benötigt wurde

Endenergiebedarf (Qe): gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung unter Berücksichtigung der anlagentechnisch bedingten Verluste an.

Energetische Qualität der Gebäudehülle (Ht’): wird über den Transmissionswärmeverlust dargestellt. Dieser beschreibt den Wärmeverlust über die thermische Hülle des Gebäudes (Wände, Fenster, Decken, Boden). Der Wärmeverlust lässt sich durch eine hochwertige Wärmedämmung des Hauses erheblich senken. Je kleiner der Wert, umso besser ist die Dämmwirkung der Gebäudehülle.

Energieausweis: Dokument, in dem der energetische Zustand eines Gebäudes dargestellt und bewertet wird. Zusätzlich sind Empfehlungen zur Modernisierung enthalten. Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2009 Pflicht.

Energieeinsparverordnung (EnEV): Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Ursprünglich seit 1. Februar 2002 in Kraft, wurde sie 2009 novelliert. Die Novellierung sieht u.a. die verpflichtende Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude vor. Außerdem wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft.

Geothermie: Wärme aus der Erde zu nutzen, ist Ziel der Geothermie. Die Wärme kann aus unterschiedlichen Tiefen entnommen werden: die oberflächennahe Wärme bis etwa einige 100 Meter Tiefe nutzen erdgekoppelte Wärmepumpen. In größeren Tiefen werden meist die mancherorts im Gestein vorhandene Schichten warmen Wassers durch die Tiefen-Geothermie erschlossen.

Heizwärmebedarf: auch Nutzenergiebedarf, ist die errechnete Energiemenge, die z.B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird.

KfW-Effizienzhaus 40/55/70/85/100: Bezeichnung für die energetische Qualität eines Hauses. Die KfW verlangt diese Qualitätsstandards für ihre Förderung. Das KfW-Effizienhaus 70 darf nur 70 Prozent der Energie eines baugleichen Neubaus vergleichen. Das bedeutet: Je niedriger die dem KfW-Effizienzhaus angefügte Zahl ist, desto niedriger ist der Energiebedarf des Gebäudes und desto besser ist das energetische Niveau

Kraft-Wärme-Kopplung: Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme, z.B. in Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken

Passivhaus: der Heizwärmebedarf ist nicht höher als 15 kWh / (m²a). Der Primärenergiebedarf liegt unter 120 kWh/ (m²a) und beinhaltet auch den Haushaltsstrom. Flächenbezugswert ist die beheizte Wohnfläche

Photovoltaik: Stromerzeugung aus Sonnenlicht

Primärenergie: Energieinhalt von Energieträgern, die noch keiner Umwandlung unterworfen wurden, also Erdgas, Steinkohle, Erdöl, Kernbrennstoffe wie Uran, aber auch regenerative Energiequellen wie Wasserkraft, Sonne, Wind

Primärenergiebedarf (Qp”): berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser auch die sogenannte “Vorkette” der nicht erneuerbaren Anteile (Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger. Je kleiner der Wert, umso höher die Energieeffizienz.

U-Wert: Wärmedurchgangskoeffizient, ist eine Richtgröße für die Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen und wird in der Einheit W/ (m²K) angegeben. Er beschreibt den Wärmestrom, der sich bei einem Kelvin Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und pro Quadratmeter Bauteilfläche ergibt. Je kleiner der Wert, desto besser die wärmedämmende Wirkung des Bauteils.